Gaskontrolle
Wir montieren und kontrollieren Gastankflaschen in Wohnmobilen, Wohnanhängern oder Verkaufsfahrzeugen mit Flüssiggasinstallationen.
Die für die Motorfahrzeugkontrolle benötigte Einbaubescheinigung wird durch unsere vom Arbeitskreis LPG geprüften Gaskontrolleure ausgestellt.
Ortsbewegliche Transportbehälter unterliegen den Anforderungen für Gebinde für Gefahrengut nach dem Gefahrgutrecht ADR. Sobald Tanks /Gastankflaschen fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, sind diese nicht mehr unter dem ADR gefasst und werden als Fahrzeugbauteile gesehen. Damit fallen Sie u.a. unter die Regelung nach ECE R67 und müssen somit zwingend in den Fahrzeugausweis mit Typ, Seriennummer und Herstellerdatum aufgenommen werden, um die gesetzlichen Anforderungen resp. wiederkehrende Prüfung erfüllen zu können.